Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Unfallfahrzeug am Markt weniger wert sein als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Dieser verbleibende Minderwert wird als merkantile Wertminderung bezeichnet.

Wovon hängt die Wertminderung ab?

Eine pauschale Summe gibt es nicht. Bei der Bewertung können unter anderem Fahrzeugalter, Laufleistung, Fahrzeugklasse, Schadenumfang, Reparaturweg und Marktgängigkeit eine Rolle spielen. Deshalb sollte die Wertminderung immer anhand des konkreten Fahrzeugs und Schadenbildes beurteilt werden.

Warum gehört sie ins Gutachten?

Wenn eine Wertminderung technisch und wirtschaftlich in Betracht kommt, kann sie im Gutachten nachvollziehbar ausgewiesen werden. Damit wird die Position für die weitere Schadenregulierung dokumentiert.

Begutachtung in Hamm und Umgebung

Ich begutachte Unfallschäden persönlich in Hamm sowie im Raum Dortmund, Lünen, Kamen, Bergkamen und Ahlen. Als Kfz-Meister und unabhängiger Sachverständiger bin ich Ihr direkter Ansprechpartner.

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